Richtlinien:
- Förderzeitraum: Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember)
- Fördervolumen: 1 Produktspende
Förderzwecke:
Förderberechtigt sind Non-Profit-Organisationen mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
- Armutsbekämpfung und Soforthilfen für Arme
- Förderung der Bildung
- Förderung der Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
- Förderung des Kultur- und Denkmalschutzes
- Förderung des Natur- und Umweltschutzes
- Förderung des Sports
- Andere gemeinnützige Zwecke mit dem Ziel, das Gemeinwohl zu fördern
Budgetgrenze:
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen unabhängig von ihrem jährlichen Gesamtbudget (Summe der Personal-, Sach- und Investitionskosten)