idloom Förderkriterien
Richtlinien:
- Förderzeitraum: 12 Monate
- Fördervolumen: 1 Lizenz pro Förderzeitraum
Förderzwecke:
Förderberechtigt sind Non-Profit-Organisationen, die vom Gesetzgeber als gemeinnützig anerkannt sind und den Förderkriterien von idloom entsprechen. Dazu gehören Organisationen mit u.a. folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
- Förderung von Kinder-, Jugend- und Altenhilfe
- Förderung der Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
- Förderung der Bildung
- Förderung von Kunst-, Kultur- und Denkmalschutz
- Förderung der Wissenschaft
- Förderung des Natur- und Umweltschutzes
- Förderung des Tierschutzes
- Förderung des Sports
- Förderung von Organisationen, die Bürgerrechte vertreten
- Förderung von Rettungs- und Notfalldiensten inkl. Feuerwehren (auch freiwillige)
- Förderung von Kirchen und Synagogen
- Förderung von Stiftungen
sowie die Förderung von weiteren gemeinnützigen Zwecken mit dem Ziel, das Gemeinwohl zu fördern.
Ausnahmen:
Derzeit leider nicht förderberechtigt sind u.a.:
- Öffentliche Schulen, Privatschulen
- Krankenhäuser
- Legislative und politische Lobbygruppen
- Religiöse Organisationen
- Landwirtschaft
- Genossenschaften
- Arbeitnehmerorganisationen
- Tierschutzorganisationen
Budgetgrenze:
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen unabhängig von Ihrem jährlichen Gesamtbudget (Summe der Personal-, Sach- und Investitionskosten).