Richtlinien:
- Förderzeitraum: Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember)
- Fördervolumen: solange der Vorrat reicht
Förderzwecke:
Förderberechtigt sind Non-Profit-Organisationen unabhängig von ihrem Förderzweck.
Ausnahmen:
Derzeit leider nicht förderberechtigt sind:
- Volkshochschulen
- Weiterbildungsinstitute
- Sprachlernzentren
- Deutsche Schulen im Ausland
- Bibliotheken
Budgetgrenze:
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen unabhängig von ihrem jährlichen Gesamtbudget (Summe der Personal-, Sach- und Investitionskosten)