Elo Förderkriterien
Richtlinien:
- Förderzeitraum: Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember)
- Fördervolumen: max. 5 Lizenzen
- Max. Anzahl der Bestellungen pro Förderzeitraum: 5
Förderzwecke:
Förderberechtigt sind Non-Profit-Organisationen mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
- Armutsbekämpfung und Soforthilfen für Arme
- Förderung der Bildung
- Förderung der Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
- Förderung des Kultur- und Denkmalschutzes
- Förderung des Natur- und Umweltschutzes
- Förderung des Sports
- Andere gemeinnützige Zwecke, mit dem Ziel das Gemeinwohl zu fördern
Ausnahmen:
Derzeit leider nicht förderberechtigt sind:
- Schulen und Universitäten
- Öffentliche Bibliotheken
- Politische Organisationen
- Gewerkschaften
- Krankenhäuser
- Alten- und Pflegeheime
- Religiöse Organisationen und Kirchengemeinden
- Verbände
Budgetgrenze:
Das jährliche Gesamtbudget (Summe der Personal-, Sach- und Investitionskosten) einer Organisation darf 7,5 Mio. Euro nicht überschreiten.