Richtlinien:
- Förderzeitraum: Fiskaljahr (1. Juli - 30. Juni)
- Fördervolumen: 1 Lizenz (siehe Besonderheiten)
Förderzwecke:
Förderberechtigt sind Non-Profit-Organisationen mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe
- Förderung der Gesundheitspflege
- Förderung des Kultur- und Denkmalschutzes
- Förderung des Natur- und Umweltschutzes
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Förderung der Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
- Förderung des Sports
- Förderung der Religion
- Andere gemeinnützige Zwecke mit dem Ziel, das Gemeinwohl zu fördern
Budgetgrenze:
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen unabhängig von ihrem jährlichen Gesamtbudget (Summe der Personal-, Sach- und Investitionskosten).
Besonderheiten:
Die Produktspende beinhaltet: max. 1.000 Empfänger/ 4.000 E-Mails pro Monat!