Richtlinien:
- Förderzeitraum: 12 Monate
- Fördervolumen: 1 Lizenz pro verfügbarer Produktspende
- Max. Anzahl der Bestellungen pro Förderzeitraum: 2
Förderzwecke:
Förderberechtigt sind Non-Profit-Organisationen mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
- Armutsbekämpfung und Soforthilfen für Arme
- Förderung der Kinder- & Jugendhilfe
- Förderung von Umwelt- & Naturschutz
- Förderung der Sozial- & Wohlfahrtsfürsorge
Ausnahmen:
Derzeit leider nicht förderberechtigt sind:
- Schulen und Universitäten
- Öffentliche Bibliotheken
- Religiöse Organisationen
- Kultur- und Denkmalschutz
- Sport- und Freitzeitorganisationen
- Politische Organisationen und Gewerkschaften
- Krankenhäuser und Alten-bzw. Pflegeheime
- Stiftungen
Budgetgrenze:
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen unabhängig von ihrem jährlichen Gesamtbudget (Summe der Personal-, Sach- und Investitionskosten)
Besonderheiten:
Bei den Lizenzen handelt es sich um Jahreslizenzen, die 365 Tage nach Installation automatisch auslaufen. Die Jahreslizenz kann durch einen erneuten Spendenantrag über Stifter-helfen erneuert werden, sofern dieser rechtzeitig vor Laufzeitende gestellt wird.
Sollte während der Laufzeit eine neue Version erscheinen, wird das Produkt automatisch aktualisiert.