Richtlinien:
- Förderzeitraum: 12 Monate
- Fördervolumen: 1 Lizenz pro verfügbarer Produktspende
- Max. Anzahl der Bestellungen pro Förderzeitraum: 3
Förderzwecke:
Förderberechtigt sind Non-Profit-Organisationen mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
- Armutsbekämpfung und Soforthilfen für Arme
- Förderung der Kinder- & Jugendhilfe
- Förderung von Umwelt- & Naturschutz
- Förderung der Sozial- & Wohlfahrtsfürsorge
Ausnahmen:
Derzeit leider nicht förderberechtigt sind:
- Schulen und Universitäten
- Öffentliche Bibliotheken
- Religiöse Organisationen
- Kultur- und Denkmalschutz
- Sport- und Freitzeitorganisationen
- Politische Organisationen und Gewerkschaften
- Krankenhäuser und Alten-bzw. Pflegeheime
- Stiftungen
Budgetgrenze:
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen unabhängig von Ihrem
jährlichen Gesamtbudget (Summe der Personal-, Sach- und
Investitionskosten)
Besonderheiten:
Bei den Lizenzen handelt es sich um Jahreslizenzen, die 365 Tage nach Installation automatisch auslaufen.
Die Jahreslizenz kann durch einen erneuten Spendenantrag über
Stifter-helfen.de erneuert werden, sofern dieser rechtzeitig vor
Laufzeitende gestellt wird.
Sollte während der Laufzeit eine neue Version erscheinen, wird das Produkt automatisch aktualisiert.