Richtlinien:
- Förderzeitraum: zeitlich unbegrenzte Lizenz
- Fördervolumen: max. 1 Lizenz je Produkt
Förderzwecke:
Förderberechtigt sind Non-Profit-Organisationen mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe
- Förderung der Gesundheitspflege
- Förderung von Kunst-, Kultur- und Denkmalschutz
- Förderung des Natur- und Umweltschutzes
- Förderung der Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
- Andere gemeinnützige Zwecke, mit dem Ziel das Gemeinwohl zu fördern
Budgetgrenze:
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen unabhängig von Ihrem jährlichen Gesamtbudget (Summe der Personal-, Sach- und Investitionskosten)