Richtlinien:
- Förderzeitraum: Fiskaljahr (1. Juli - 30. Juni)
- Fördervolumen: unbegrenzt
Förderzwecke:
Förderberechtigt sind Non-Profit-Organisationen unabhängig von ihrem Tätigkeitsschwerpunkt.
Budgetgrenze:
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen unabhängig von ihrem jährlichen Gesamtbudget (Summe der Personal-, Sach- und Investitionskosten).
Besonderheiten:
Sobald Ihr Antrag akzeptiert wurde und die Verwaltungsgebühr bei Stifter-helfen.de eingegangen ist, erfolgt der Zugang zu Adobe Cloud Sonderkonditionen direkt über Adobe.
Bitte beachten Sie, dass Folgekosten durch Adobe auf Sie zukommen!