Richtlinien:
- Förderzeitraum: Fiskaljahr (1. Juli - 30. Juni)
- Fördervolumen: 2 Produktbündel, max 100 Lizenzen
- Max. Anzahl der Bestellungen pro Förderzeitraum: 2
Förderzwecke:
Förderberechtigt sind Non-Profit-Organisationen mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
- Armutsbekämpfung und Soforthilfen für Arme
- Förderung der Bildung
- Förderung der Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens
- Förderung der Kultur
- Förderung der Natur
- Förderung des Sports
- Öffentliche Bibliotheken
- Andere gemeinnützige Zwecke mit dem Ziel, das Gemeinwohl zu fördern
Budgetgrenze:
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen unabhängig von ihrem jährlichen Gesamtbudget (Summe der Personal-, Sach- und Investitionskosten)