Windows 7

Sonderspende für Windows 7 und/oder Windows Vista

Alle förderberechtigten Non-Profit-Organisationen und Bibliotheken können zum Start des neuen Microsoft-Betriebssystems Windows 7 ab 22. Oktober 2009 die Titel Windows 7 oder auch Windows Vista als Sonderspende beantragen. Ein Antrag auf diese Sonderspende ist nur unter den nachstehend angeführten Konditionen möglich.

Um mehr Informationen über das Microsoft-Spendenprogramm und den Spendenzeitraum zu erfahren, lesen Sie auch bitte die Microsoft-Richtlinien und die Rubrik ‚Häufig gestellte Fragen’ auf unserer Website.

Konditionen

Folgende Konditionen gelten für die Beantragung der Sonderspende:

1. Die Sonderspende kann nur Windows 7, Windows Vista oder eine Kombination aus diesen beiden Produkten enthalten.

2. Die Sonderspende kann vom 22. Oktober 2009 bis einschließlich 30. Juni 2010 getätigt werden.

3. Der Antrag auf die Sonderspende darf das maximale Fördervolumen pro Organisation, von sechs Titel á 50 Lizenzen innerhalb eines Zweijahreszeitraums, nicht überschreiten.

Zum Beispiel:

  • Falls eine Organisation bereits drei Microsoft-Titel erhalten hat und keiner der Titel ein Betriebssystem war, kann die Sonderspende insgesamt bis zu 50 Lizenzen für Windows 7 und/oder bis zu 50 Lizenzen für Windows Vista enthalten.
  • Falls eine Organisation bereits 25 Lizenzen für 64-bit Vista Business und fünf andere Microsoft-Titel erhalten hat, kann die Sonderspendebis zu 25 Lizenzen für 64-bit Vista aber keine Windows 7 Lizenzen enthalten.
  • Falls eine Organisation bereits 10 Lizenzen von 32-bit Windows 7 Professional erhalten hat, kann die Sonderspende bis zu 40 Lizenzen für 32-bit Windows 7 enthalten.

Die Sonderspende kann als erster, zweiter oder dritter Spendenantrag innerhalb des Zweijahreszeitraums einer förderberechtigten Organisation beantragt werden. Allerdings muss die Sonderspende innerhalb des oben genannten Zeitraums – 22. Oktober 2009 bis 30. Juni 2010 – beantragt werden.

Achtung: Falls die Sonderspende andere Produktspenden als Windows 7 oder Windows Vista enthält, qualifiziert sich die Spende nicht als Sonderspende. Sie zählt als reguläre Spende innerhalb des jährlichen Zyklus und wird auch als solche zugestellt. Wenn die Organisation bereits einen regulären Spendenantrag innerhalb des Jahreszeitraums getätigt hat, wird in diesem Fall der Spendenantrag zurückgewiesen. Denn sie gilt auf Grund der oben genannten Konditionen nicht als Sonderspende.

Upgraden nach Windows 7 durch Software Assurance:

Organisationen die bereits Windows Vista mit einer mindestens bis zum 22. Oktober gültigen Software Assurance erhalten haben, können ein Upgrade auf Windows 7 durchführen, ohne ihren Anspruch auf die Sonderspende unter den oben genannten Konditionen geltend zu machen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Windows 7 Upgrade Center.