GiftWorks IT-Spendenprogram

Einschränkung: 

Förderkriterien

Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden

Förderkriterien

  • Das Budget förderberechtigter Organisationen darf 50.000 USD (≈ 35.500 Euro) pro Jahr nicht überschreiten.
  • Spenden aus dem Giftworks IT-Spendenprogramm sind in Deutschland derzeit nur für Non Profit-Organisationen erhältlich, die ihren gemeinnützigen Status durch einen entsprechenden Nachweis des zuständigen Finanzamtes belegen können (z.B. anhand des Freistellungsbescheides oder eines vergleichbaren Nachweises über die Gemeinnützigkeit).
  • Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, nationaler Herkunft, Behinderung, Rasse, Größe, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung oder sozialökonomischen Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren, sind nicht berechtigt IT-Spenden zu erhalten.
  • Gemeinnützige Organisationen müssen bereit sein zu bestätigen, dass Ihre Organisationstätigkeit nicht aufgrund einer der oben angeführten Gründe diskriminierend ist.

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Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden

  • Jede förderberechtigte Organisation kann eine Produktspende innerhalb eines Fiskaljahres ( 1. Juli bis 30. Juni) beantragen.
  • Produktspenden können aussschließlich förderberechtigte Organisationen und nicht Individuen erhalten.
  • GiftWorks Produkte dürfen nicht weiterverkauft oder übertragen werden.

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