Microsoft IT-Spendenprogramm

Einschränkung: 

Förderkriterien

Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden

 

 

Förderkriterien

Produkte aus dem Microsoft IT-Spendenprogramm sind derzeit in Deutschland nur für Non Profit-Organisationen erhältlich, die ihren gemeinnützigen Status durch einen entsprechenden Nachweis des zuständigen Finanzamtes belegen können (z.B. anhand des Freistellungsbescheides oder eines vergleichbaren Nachweises über die Gemeinnützigkeit).

IT-Spenden werden gemäß der Microsoft - Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden nur an förderberechtigte Organisationen, nicht an Einzelpersonen geliefert.

Im Rahmen des Microsoft IT-Spendenprogramms sind Organisationen förderberechtigt, wenn sie folgenden Tätigkeiten nachgehen:

  • Armutsbekämpfung und Soforthilfen für Arme
  • Förderung der Bildung
  • Förderung des Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
  • Förderung der Kultur
  • Förderung der Natur
  • Andere gemeinnützige Zwecke, mit dem Ziel das Gemeinwohl zu fördern

Zusätzlich können folgende Organisationen IT-Spenden beantragen:

  • Öffentliche Bibliotheken (für Computer mit ausschließlich öffentlichem Zugriff)
  • Öffentliche Museen
  • Humanitäre Hilfsorganisationen und Organisationen der Katastrophenhilfe
  • Allgemeine Gesundheitskliniken
  • Organisationen, die im Bereich psychische Gesundheit, Leistungen in Bezug auf mentale Gesundheit, bei Abhängigkeiten sowie andere psychosoziale Dienste erbringen.
  • Gesundheitszentren für Frauen
  • Blutbanken
  • Fachverbände mit Non-Profit Status, die karitativen Zielen und Aktivitäten nachgehen.
  • Religiöse Organisationen mit gemeinnütziger Anerkennung und säkularer Ausrichtung, die unabhängig von einer Kirche oder religiösen Organisation tätig sind und Hilfen für Menschen zur Verfügung stellen, unabhängig von deren religiösen Überzeugungen und ohne eine bestimmte Glaubensrichtung zu propagieren.

Die folgenden Organisationen sind nicht berechtigt durch Microsoft IT-Spenden zu erhalten:

  • Private Stiftungen, die in der Vergangenheit oder jetzt die Mehrheit ihrer Anteile oder Einkünfte von einer einzelnen Person, einer Familie, einer Gesellschaft oder einer anderen privaten Quelle erhält.
  • Staatliche Organisationen oder Abteilungen, inklusive internationaler Regierungsorganisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen. 
  • Bildungseinrichtungen - Organisationen, die im Rahmen des "Microsoft academic volume licensing programs" förderberechtigt sind, können keine IT-Spenden im Rahmen dieses Programms erhalten (dies schließt gemeinnützige Privatschulen mit ein).
  • Organisationen und Netzwerke der Gesundheitsfürsorge einschließlich Krankenhäuser/Kliniken, Hospize, spezialisierte Netzwerke, ambulante Dienste der Gesundheitsfürsorge sowie Organisation im Bereich Gesundheitsversorgung und Pflege zu Hause sind nicht berechtigt. Bitte besuchen Sie die Website Microsoft Healthcare.
  • Forschungseinrichtungen und Forschungslabore im Bereich Gesundheitsfürsorge - Hierzu gehören Organisationen, die systematische Untersuchungen betreiben wie beispielsweise Forschungsentwicklung, Tests und Bewertung zur Weiterentwicklung des oder zur Leistung eines Beitrags zum allgemeinen Fachwissen. Bitte besuchen Sie die Website Microsoft Healthcare.
  • Handels- und Fachverbände ohne gemeinnützige Ziele oder Aktivitäten.
  • Sponsoring von Veranstaltungen, Tischgesellschaften, Ausstellungen oder Aufführungen
  • Fundraising-Veranstaltungen wie beispielsweise Lunches, Dinner, Wanderung, Läufe oder Sportturniere.
  • Politische oder tarifliche Organisationen (Gewerkschaften) sowie Studentenverbindungen.
  • Refurbisher, die die gespendete Software auf wiederaufbereiteten Computern installieren, die an Non Profit-Organisationen oder Schulen verteilt oder gespendet werden.
  • Religiöse Organisationen, die nicht als gemeinnützige Organisationen registriert sind und keine säkulare Aufgabe gegenüber der Gemeinschaft haben, die von der Kirche oder religiösen Organisationen getrennt ist.
  • Einzelpersonen
  • Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, nationaler Herkunft, Behinderung, Rasse, Größe, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung oder sozialökonomischen Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren.

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Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden

  • Jede förderberechtigte Organisation kann bis zu sechs Titel und bis zu 50 Anwenderlizenzen pro Titel innerhalb eines 2 Jahreszeitraums mit den folgenden Ausnahmen beantragen:
    • Für Server-Titel können Organisationen eine Serverlizenz und bis zu 50 Client Access Licences (Anwenderlizenzen) beantragen. Eine Organisation kann also nicht zwei Kopien des gleichen Server-Titels bestellen.
    •  Serverlizenzen und dazugehörende CALs (Client Access Licences) werden mit Blick auf die Beschränkung auf maximal sechs Titel als zwei separate Titel betrachtet. 
  • Organisationen dürfen zusätzliche Lizenzen für Software-Titel bestellen, die sie im Rahmen des Microsoft IT-Spendenprogrammes innerhalb der letzten zwei Jahre erhalten haben. Dies gilt auch für Upgrades von Originalversionen. Dessen ungeachtet darf die Summe aller beantragter Lizenzen für einen Titel (im Rahmen der zwei Bestellungen) 50 Lizenzen nicht überschreiten.
  • Förderberechtigte Organisationen können maximal zwei Lieferungen (eine pro Jahr) innerhalb eines  Zweijahreszeitraums beantragen.
  • Mit der ersten Beantragung einer IT-Spende beginnt der 2 Jahreszeitraum. Nachdem ein Beantragungszeitraum begonnen hat, muss die Organisation ein ganzes Jahr warten, bevor sie die zweite IT-Spende beantragen kann. Wenn eine Organisation zum Beispiel eine IT-Spende am 01.07.2008 beantragt hat, kann eine neue IT-Spende erst wieder zum 01.07.2009 beantragt werden.
  • Die Summe aller beantragten Softwarespenden dürfen sechs Titel und 50 Anwenderlizenzen pro Titel (oder eine Lizenz pro Servertitel) nicht überschreiten.
  • Nach Ablauf des 2 Jahreszeitraums werden die Beschränkungen, die sich durch zuvorgetätigte Bestellungen ergeben haben, wieder zurückgesetzt; d.h. eine Organisation, die am 01.07.2008 IT-Spenden beantragt hat, kann zum 01.07.2009 wieder sechs neue Titel und 50 Lizenzen pro Titel (oder eine Lizenz pro Servertitel) beantragen.
  • Die Softwarespenden werden über "Microsoft Open Licensing" aktiviert. Dies bedeutet, dass keine Pakete mit Produkten und Papierlizenzen im Rahmen dieses Programmes an die Organisationen verschickt werden. Stattdessen erhält die Organisation ein E-Mail mit einer Authorisierungsnummer zum Herunterladen der Lizenzvereinbarungen. Software Medien (CDs) werden von Microsoft direkt per Post verschickt.
  • Für jede Softwarespende ist ein Minimum von fünf Lizenzen zu beantragen. Eine Ausnahme sind jedoch Serverlizenzen: Eine Serverlizenz zählt bereits fünffach und erfüllt damit allein die Mindestbeantragung von fünf Lizenzen.
  • Microsoft kann, nach eigenem Ermessen, ein funktionell gleichwertiges Produkt für jede beantragte IT-Spende zur Verfügung stellen.
  • Microsoft Produkte dürfen nicht weiterverkauft oder übertragen werden. Ebenfalls dürfen Microsoft Produkte nicht auf Computern installiert werden, die an andere Organisationen oder Individuen abgegeben oder verkauft werden.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte Microsoft - Häufig gestellte Fragen.

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