Förderkriterien
Richtlinien der Beantragung von IT-Spenden
Förderkriterien
- Produkte aus dem Symantec IT-Spendenprogramm sind
in Deutschland nur für Non Profit-Organisationen erhältlich, die ihren
gemeinnützigen Status durch einen entsprechenden Nachweis des
zuständigen Finanzamtes belegen können (z.B. anhand des
Freistellungsbescheides oder eines vergleichbaren Nachweises über die
Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt).
- IT-Spenden werden gemäß der Förderrichtlinien nur an förderberechtigte Organisationen, nicht an Einzelpersonen geliefert.
- Das Budget förderberechtigter Organisationen darf 10 Mio. US-Dollar pro Jahr nicht überschreiten.
- Organisationen, die Parteien oder Kandidaten politischer Parteien unterstützen, können keine IT-Spenden erhalten.
- Religiöse Organisationen können IT-Spenden nur dann
erhalten, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind,
kirchenunabhängig und konfessionsübergreifend tätig sind, Unterstützung
für Menschen, unabhängig von deren religiösen Überzeugungen,
anbieten und wenn sie keine bestimmte Glaubensrichtung propagieren.
- Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von religiöser
Überzeugung, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft,
Sprache, Größe, Geschlecht, sexueller Orientierung oder
sozialökonomischen Hintergrund befürworten, unterstützen oder
praktizieren, können keine IT-Spenden erhalten.
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Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
- Innerhalb eines Finanzjahres (1. Juli - 30. Juni) kann eine
Organisation maximal zwei Lieferungen aus der Symantec Enterprise Produktreihe erhalten.
- Symantec Enterprise Produkte dürfen nicht weitergegeben oder weiterverkauft werden.
- Symantec kann, nach eigenem Ermessen, ein funktionell
gleichwertiges Produkt für jede angefragte IT-Spende zur Verfügung
stellen.
Für weitere Fragen lesen Sie bitte Symantec - Häufig gestellte Fragen.
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