Telefónica Germany Förderkriterien

logo_telefonica_germany_175.jpg

Förderkriterien

Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden

Förderkriterien

Telefónica Germany Spenden sind in Deutschland nur für Non-Profit-Organisationen (NPO) erhältlich, die ihren gemeinnützigen Status durch einen entsprechenden Nachweis des zuständigen Finanzamtes belegen können (z.B. anhand des Freistellungsbescheides oder eines vergleichbaren Nachweises über die Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt).

Spenden von Telefónica Germany dürfen nicht weiterverkauft oder an andere Organisationen übertragen werden.

Nach den Förderkriterien können NPOs, deren Hauptaktivität in einen der folgenden Bereiche fällt, Spenden beantragen:

  1. Kinder- und Jugendhilfe
  2. Natur- und Umweltschutz
  3. Behindertenhilfe
  4. Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
  5. Sportvereine (Sportverbände und Fördervereine sind nicht förderberechtigt)

Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von religiöser Überzeugung, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, Sprache, Größe, Geschlecht, sexueller Orientierung oder sozialökonomischen Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren, können keine Spenden erhalten. Spenden werden gemäß den Förderrichtlinien nur an förderberechtigte Organisationen, nicht an Einzelpersonen, geliefert.

Es besteht kein Anspruch auf Förderberechtigung. Der IT Stifter behält sich eine Einzelfallprüfung vor.

^ zum Seitenanfang

 

Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden

Förderberechtigte Organisationen können folgende Spenden beantragen:

  1. Max. 7 Produktbündel pro Kalenderjahr im Wert von 120€ bzw. 150€.

Organisationen, die IT-Spenden von Telefónica erhalten, können als Referenzbeispiel von Telefónica Germany herangezogen werden und sollten auf Anfrage Auskunft über den Einsatz der IT-Spenden geben können.

^ zum Seitenanfang