Förderkriterien
Richtlinien der Beantragung von IT-Spenden
Förderkriterien
- Produkte aus dem Symantec Desktop IT-Spendenprogramm sind in Deutschland nur für Non Profit-Organisationen erhältlich, die ihren gemeinnützigen Status durch einen entsprechenden Nachweis des zuständigen Finanzamtes belegen können (z.B. anhand des Freistellungsbescheides oder eines vergleichbaren Nachweises über die Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt).
- IT-Spenden werden gemäß der Förderrichtlinien nur an förderberechtigte Organisationen, nicht an Einzelpersonen geliefert.
- Das Budget förderberechtigter Organisationen darf 10 Mio. US-Dollar (≈ 7,5 Mio. Euro) pro Jahr nicht überschreiten.
- Organisationen, die Parteien oder Kandidaten politischer Parteien unterstützen, können keine IT-Spenden erhalten.
- Religiöse Organisationen können IT-Spenden nur dann erhalten, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind, kirchenunabhängig und konfessionsübergreifend tätig sind, Unterstützung für Menschen, unabhängig von deren religiösen Überzeugungen, anbieten und wenn sie keine bestimmte Glaubensrichtung propagieren.
- Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von religiöser Überzeugung, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, Sprache, Größe, Geschlecht, sexueller Orientierung oder sozialökonomischen
Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren, können keine IT-Spenden erhalten.
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Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
- Innerhalb des Finanzjahres (1. Juli - 30. Juni) kann eine Organisation
im Rahmen einer Lieferung maximal zwei Produkte mit bis zu jeweils maximal 100 Lizenzen aus der Symantec
Desktop Produktreihe erhalten.
- Symantec Desktop Produkte dürfen nicht weitergegeben oder weiterverkauft werden.
- Symantec kann, nach eigenem Ermessen, ein funktionell gleichwertiges Produkt für jede angefragte IT-Spende zur Verfügung stellen.
Für weitere Fragen lesen Sie bitte Symantec - Häufig gestellte Fragen.
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