Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
Förderkriterien
IT-Spenden werden gemäß der Förderrichtlinien nur an förderberechtigte Organisationen, nicht an Einzelpersonen geliefert.
Produktspenden sind nur für deutsche gemeinnützige Organisationen erhältlich, die den Status ihrer Gemeinnützigkeit durch einen Freistellungsbescheid oder einen vergleichbaren Nachweis über die Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt belegen können.
Die folgenden Organisationen sind nicht berechtigt, von SAP IT-Spenden zu erhalten:
- Bildungseinrichtungen (einschließlich Schulen, Colleges, Universitäten und Handelsschulen)
- Bibliotheken
- Organisationen, die politischen Parteien oder Kandidaten fördern
- religiöse Organisationen (mit Ausnahme derjenigen mit säkularer Ausrichtung)
- Berufsverbände
- professionelle Sportligen
- Krankenhäuser oder Krankenhäuser unterstützende Organisationen
- Pflegeheime
- Verbände oder Einrichtungen für Gesundheitsdienstleistungen
- Krankenversicherungen
- wissenschaftlichen Forschungseinrichtung (ausgenommen sind Einrichtungen, die der Erforschung von Krankheiten oder anderen medizinischen Forschungen nachgehen)
- Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, nationaler Herkunft, Behinderung, Rasse, Größe, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung oder sozioökonomischen Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren, können keine IT-Spenden erhalten. Um IT-Spenden erhalten zu können, müssen die Organisationen bereit und in der Lage sein zu bestätigen, dass sie in keinem der genannten Bereiche diskriminieren.
Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
Förderfähige Organisationen können folgende IT-Spenden von SAP beantragen:
SAP IT-Spendenprogramm:
- Vier SAP Business Objects Software-Produkte pro Fiskaljahr (1. Juli - 30. Juni)
SAP Hosted IT-Spendenprogramm:
- Maximal eine SAP StreamWork Lizenz für bis zu 10 Anwender (Lizenzlaufzeit 2 Jahre).
- Maximal eine SAP Business Objects BI OnDemand Lizenz für bis zu 10 Anwender (Lizenzlaufzeit 2 Jahre).
Die Organisationen, die IT-Spenden empfangen, müssen bereit und in der Lage sein, SAP Informationen über den positiven Einsatz der IT-Spende zum Zwecke der Erstellung von Berichten und Fallstudien zur Verfügung zu stellen.
Die Organisationen müssen sich an die Nutzungsbestimmungen von SAP Software-Lizenzen, wie in SAP Software License and Related Services Agreement ausgeführt, halten.
SAP Produkte dürfen nicht weitergegeben oder weiterverkauft werden.







