Förderkriterien von Microsoft

Förderkriterien

Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden

Förderkriterien

Produkte aus dem Microsoft IT-Spendenprogramm sind derzeit in Deutschland nur für Non-Profit-Organisationen erhältlich, die ihren gemeinnützigen Status durch einen entsprechenden Nachweis des zuständigen Finanzamtes belegen können (z.B. anhand des Freistellungsbescheides oder eines vergleichbaren Nachweises über die Gemeinnützigkeit).

IT-Spenden werden gemäß der Microsoft - Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden nur an förderberechtigte Organisationen, nicht an Einzelpersonen geliefert.

Im Rahmen des Microsoft IT-Spendenprogramms sind Organisationen förderberechtigt, wenn sie folgenden Tätigkeiten nachgehen:

Vereine, Stiftungen und andere juristische Non-Profit-Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit haben und mit einem der folgenden Ziele auf Non-Profit-Basis arbeiten:

  • Armutsbekämpfung und Soforthilfen für Arme
  • Förderung der Bildung
  • Förderung der Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
  • Förderung der Kultur
  • Förderung der Natur
  • Andere gemeinnützige Zwecke, mit dem Ziel das Gemeinwohl zu fördern

Voraussetzung für die Förderberechtigung ist ein eigener juristischer Status der Gemeinnützigkeit, d.h. untergeordnete Einrichtungen sind nicht eigenständig bezugsberechtigt. Gemeinnützige Einrichtungen, die nicht über eine eigene Steuernummer verfügen da sie rechtlich in Trägerschaft einer anderen Organisation bzw. einem Verband geführt werden, können jedoch über die gemeinsame Steuernummer IT-Spenden beantragen. Die Summe der maximal beantragten Lizenzen für alle Einrichtungen, die unter einer Steuernummer geführt werden, liegt bei 300.

Zusätzlich können folgende Organisationen IT-Spenden beantragen:

  • Öffentliche Bibliotheken (nur Bibliotheken, die öffentlich zugänglich sind)
    Im Hinblick auf die betriebliche Verpflichtung, öffentlichen Zugang zu Computern in öffentlichen Bibliotheken zu unterstützen, sind dies die einzigen Organisationen, die im Rahmen des Spendenprogramms berechtigt sind, selbst wenn sie nicht den eigentlichen gemeinnützigen NGO-Status wie oben dargestellt haben. Sie sind berechtigt, nur für ihre Computer mit öffentlichem Zugang gespendete Software zu erhalten.
  • Öffentliche Museen
  • Fachverbände mit Non-Profit-Status, die karitativen Zielen und Aktivitäten nachgehen

Die folgenden Organisationen sind nicht berechtigt durch Microsoft IT-Spenden zu erhalten:

  • NGOs ohne den Status der Gemeinnützigkeit.
  • Private Stiftungen – eine Organisation, die aktuell die Mehrheit ihrer Anteile oder Einkünfte von einer einzelnen Person, einer Familie, einer Gesellschaft oder einer anderen privaten Quelle erhält.
  • Organisationen oder Vertretungen der Regierung/der öffentlichen Hand einschließlich internationaler Regierungsorganisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Microsoft Government Licensing.
  • Ausbildungseinrichtungen – öffentliche oder private allgemeinbildende Schulen, Fachhochschulen, Universitäten, Volkshochschulen oder andere Ausbildungseinrichtungen, die unter einem der Microsoft-Volumenlizenzprogramme für Forschung und Lehre berechtigt sind, sind nicht zu Softwarespenden berechtigt, einschließlich privater Non-Profit-Schulen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website Microsoft Education.
  • Organisationen und Netzwerke der Gesundheitsfürsorge – Organisationen und Netzwerke der Gesundheitsfürsorge einschließlich Krankenhäuser/Kliniken, spezialisierte Netzwerke, ambulante Dienste der Gesundheitsfürsorge sowie Organisationen im Bereich Gesundheitsversorgung und Pflege zu Hause sind nicht berechtigt. Bitte besuchen Sie die Website Microsoft Healthcare.
  •  Eine Ausnahme bilden, sofern sie nicht Kliniken oder Krankenhäusern angeschlossen sind, gemeinnützige Gesundheitszentren für Frauen, gemeinnützige Blutbanken, sowie Non-Profit-Organisationen im Bereich psychische Gesundheit, die Leistungen in Bezug auf mentale Gesundheit, bei Abhängigkeiten, für geistig oder in der Entwicklung zurückgebliebene Menschen sowie andere psychosoziale Dienste erbringen.
  • Forschungseinrichtungen und Forschungslabore im Bereich Gesundheitsfürsorge – Hierzu gehören Organisationen, die systematische Untersuchungen betreiben wie beispielsweise Forschungsentwicklung, Tests und Bewertung zur Weiterentwicklung des oder zur Leistung eines Beitrags zum allgemeinen Fachwissen. Bitte besuchen Sie die Website Microsoft Healthcare.
  • Überwiegend oder vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand liegende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Wirtschafts- und Handelsvereinigungen ohne gemeinnützige Ziele oder Aktivitäten.
  • Organisationen im Bereich berufliche Schulungen, denen mehr als 50 % der angebotenen Kurse von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt werden, wie dies im Sozialgesetzbuch III (Förderungsmaßnahmen) und/oder in § 35 des Sozialgesetzbuchs IX (Reha-Maßnahmen zwecks Arbeitsförderung) spezifiziert ist; in diesem Fall ist die Agentur nicht berechtigt, gespendete Software zu erhalten. Bei berechtigten Agenturen (Agenturen mit weniger als 50 % solcher Kurse) darf die gespendete Software nicht verwendet werden, um vorstehend spezifizierte Kurse abzuhalten. Die Agenturen müssen schriftlich den Prozentsatz dieses Kursangebots bestätigen.
  • Sponsoring von Veranstaltungen, Tischgesellschaften, Ausstellungen oder Aufführungen
  • Sportgruppen – Amateur- oder Berufssportgruppen, -mannschaften oder –veranstaltungen
  • Veranstaltungen zum Spendensammeln wie beispielsweise Lunches, Dinner, Wanderungen, Läufe oder Sportturniere
  • Politische oder tarifliche Organisationen (Gewerkschaften) sowie Studentenverbindungen
  • Refurbisher, die die gespendete Software auf wiederaufbereiteten Computern installieren, die an Non-Profit-Organisationen oder Schulen verteilt oder gespendet werden. Bitte besuchen Sie das Microsoft Authorized Refurbisher Programm unter www.microsoft/mar.
  • Religiöse Organisationen. 
  • Eine Ausnahme bilden Projekte religiöser Organisationen, die als gemeinnützig eingetragen sind und einen säkularen Dienst oder ein säkulares Projekt für die Gemeinschaft darstellen (d.h. unabhängig von der Kirche, dem Tempel, der Moschee oder der religiösen Organisation). Diese können zu einer Softwarespende berechtigt sein, wenn ihre Dienste unabhängig vom religiösem Glauben der Empfänger erbracht werden und ohne einen bestimmten Glauben bei der Erbringung der Dienste zu propagieren.
  • Einzelpersonen
  • Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, nationaler Herkunft, Behinderung, Rasse, Größe, Religion, sexueller Orientierung oder sozialökonomischen Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren.

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Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden

  • Jede förderberechtigte Organisation kann bis zu sechs Titel und bis zu 50 Anwenderlizenzen pro Titel innerhalb eines 2-Jahreszeitraums mit den folgenden Ausnahmen beantragen:
    • Für Server-Titel können Organisationen eine Serverlizenz und bis zu 50 Client Access Licences (Anwenderlizenzen) beantragen. Eine Organisation kann also nicht zwei Kopien des gleichen Server-Titels bestellen.
    •  Serverlizenzen und dazugehörende CALs (Client Access Licences) werden mit Blick auf die Beschränkung auf maximal sechs Titel als zwei separate Titel betrachtet. 
  • Organisationen dürfen zusätzliche Lizenzen für Software-Titel bestellen, die sie im Rahmen des Microsoft IT-Spendenprogrammes innerhalb der letzten zwei Jahre erhalten haben. Dies gilt auch für Upgrades von Originalversionen. Dessen ungeachtet darf die Summe aller beantragter Lizenzen für einen Titel (im Rahmen der zwei Bestellungen) 50 Lizenzen nicht überschreiten.
  • Förderberechtigte Organisationen können maximal zwei Lieferungen (eine pro Jahr) innerhalb eines  2-Jahreszeitraums beantragen.
  • Mit der ersten Beantragung einer IT-Spende beginnt der 2-Jahreszeitraum. Nachdem ein Beantragungszeitraum begonnen hat, muss die Organisation ein ganzes Jahr warten, bevor sie die zweite IT-Spende beantragen kann. Wenn eine Organisation zum Beispiel eine IT-Spende am 01.07.2008 beantragt hat, kann eine neue IT-Spende erst wieder zum 01.07.2009 beantragt werden.
  • Die Summe aller beantragten Softwarespenden dürfen sechs Titel und 50 Anwenderlizenzen pro Titel (oder eine Lizenz pro Servertitel) nicht überschreiten.
  • Nach Ablauf des 2-Jahreszeitraums werden die Beschränkungen, die sich durch zuvorgetätigte Bestellungen ergeben haben, wieder zurückgesetzt; d.h. eine Organisation, die am 01.07.2008 IT-Spenden beantragt hat, kann zum 01.07.2010 wieder sechs neue Titel und 50 Lizenzen pro Titel (oder eine Lizenz pro Servertitel) beantragen.
  • Die Softwarespenden werden über "Microsoft Open Licensing" aktiviert. Dies bedeutet, dass keine Pakete mit Produkten und Papierlizenzen im Rahmen dieses Programmes an die Organisationen verschickt werden. Stattdessen erhält die Organisation ein E-Mail mit einer Authorisierungsnummer zum Herunterladen der Lizenzvereinbarungen. Software Medien (CDs) werden von Microsoft direkt per Post verschickt.
  • Für jede Softwarespende ist ein Minimum von fünf Lizenzen zu beantragen. Eine Ausnahme sind jedoch Serverlizenzen: Eine Serverlizenz zählt bereits fünffach und erfüllt damit allein die Mindestbeantragung von fünf Lizenzen.
  • Microsoft kann, nach eigenem Ermessen, ein funktionell gleichwertiges Produkt für jede beantragte IT-Spende zur Verfügung stellen.
  • Microsoft Produkte dürfen nicht weiterverkauft oder übertragen werden. Ebenfalls dürfen Microsoft Produkte nicht auf Computern installiert werden, die an andere Organisationen oder Individuen abgegeben oder verkauft werden.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte Microsoft - Häufig gestellte Fragen.

Sonderspende:
Zum Start des neuen Microsoft-Betriebssystems Windows 7, erlaubt Microsoft allen förderberechtigten Non-Profit-Organisationen und Bibliotheken einen Sonderspendenantrag. Außerhalb des Zweijahreszyklus können alle förderberechtigte Organisationen eine Sonderspende erhalten, solang der Spendenantrag nur Windows 7 und/oder Windows Vista enthält. Der Sonderspendenantrag kann im Zeitraum zwischen dem 22. Oktober 2009 und 30. Juni 2010 gestellt werden. Diese Sonderspende unterliegt bestimmten Konditionen. Bitte informieren Sie sich auf unserer Windows 7 Seite über die Details.