Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
Förderkriterien
IT-Spenden werden gemäß der Förderrichtlinien nur an förderberechtigte Non-Profit-Organisationen, nicht an Einzelpersonen geliefert.
Im Rahmen des Laplink IT-Spendenprogramms sind Organisationen förderberechtigt, wenn sie folgenden Tätigkeiten nachgehen: Vereine, Stiftungen und andere juristische Non-Profit-Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit haben und mit einem der folgenden Ziele auf Non-Profit-Basis arbeiten:
- Armutsbekämpfung und Soforthilfen für Arme
- Förderung der Bildung
- Förderung der Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen
- Förderung der Kultur
- Förderung der Natur
- Förderung des Sports
- Andere gemeinnützige Zwecke, mit dem Ziel das Gemeinwohl zu fördern
Zusätzlich können folgende Organisationen IT-Spenden beantragen:
- Öffentliche Bibliotheken (nur Bibliotheken, die öffentlich zugänglich sind). Im Hinblick auf die betriebliche Verpflichtung, öffentlichen Zugang zu Computern in öffentlichen Bibliotheken zu unterstützen, sind dies die einzigen Organisationen, die im Rahmen des Spendenprogramms berechtigt sind, selbst wenn sie nicht den eigentlichen gemeinnützigen NGO-Status wie oben dargestellt haben. Sie sind berechtigt, nur für ihre Computer mit öffentlichem Zugang gespendete Software zu erhalten.
- Öffentliche Museen
Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
Förderberechtigte Organisationen können folgende IT-Spenden von Laplink beantragen:
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- Zwei Laplink Produkte pro Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember)
- Maximal zehn Lizenzen pro Produkt
- Laplink Produkte dürfen nicht weitergegeben oder weiterverkauft werden.
- Organisationen die IT-Spenden von Laplink Software erhalten, müssen bereit und in der Lage sein im Rahmen eines Fallbeispiels oder einer Referenzangabe Auskunft über den Einsatz der Softwarespenden zu geben.






