Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
Förderkriterien
IT-Spenden werden gemäß der Förderrichtlinien nur an förderberechtigte Non-Profit-Organisationen, nicht an Einzelpersonen geliefert.
Damit Sie PC-Komplettsysteme, Notebooks oder Drucker erhalten können, muss Ihre Organisation auf Stifter-helfen.de registriert und qualifiziert sein. Haben Sie durch das Serviceteam von Stifter-helfen.de eine Förderberechtigung erhalten, sind Sie berechtigt vom Programm „Hardware wie neu“ zu profitieren. Förderberechtigt sind prinzipiell:
- Non-Profit-Organisationen (Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbH etc.)
- Ausbildungseinrichtungen
- Öffentliche Bibliotheken
- Öffentliche Museen
Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
Förderberechtigte Organisationen können "Hardware wie Neu"-Produktspenden beantragen, so lange der Vorrat reicht und Produkte über den Onlineshop angezeigt werden.
Die Rechnung über die Verwaltungsgebühr wird in diesem Fall direkt von unserem jeweiligen Partner ausgestellt. Von Stifter-helfen.de erhalten Sie lediglich eine Vermittlungsbestätigung.
Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag auf das angegebene Konto unseres Partners. Dieser veranlasst anschließend den Versand der Geräte.







