Richtlinien der Beantragung von IT-Spenden
Förderkriterien
- Produkte aus dem GiftWorks IT-Spendenprogramm sind in Deutschland nur für Non Profit-Organisationen mit einem durchschnittlichen jährlichen Budget bis max. 50.000 US-Dollar erhältlich, die ihren gemeinnützigen Status durch einen entsprechenden Nachweis des zuständigen Finanzamtes belegen können (z.B. anhand des Freistellungsbescheides oder eines vergleichbaren Nachweises über die Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt).
- Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, nationaler Herkunft, Behinderung, Rasse, Größe, Religion, sexueller Orientierung oder sozialökonomischen Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren, sind nicht berechtigt am GiftWorks IT-Spendenprogramm teilzunehmen.
- Organisationen müssen bereit sein zu bestätigen, dass ihre Organisation aufgrund der oben angeführten Gründe nicht diskriminierend ist.
Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
- Innerhalb des Finanzjahres (1. Juli - 30. Juni) kann eine Organisation im Rahmen einer Lieferung maximal ein Produkt erhalten.
- IT-Spenden werden gemäß der Förderrichtlinien nur an förderberechtigte Organisationen, nicht an Einzelpersonen, geliefert.
- Organisationen, die Produkte über das IT-Spendenprogramm erhalten, müssen dazu bereit und in der Lage sein, Informationen für ein Fallbeispiel zur Verfügung zu stellen.
- GiftWorks Produkte dürfen nicht weitergegegeben oder weiterverkauft werden.







