GiftWorks Förderkriterien

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Förderkriterien

Richtlinien der Beantragung von IT-Spenden

 

Förderkriterien

  1. Produkte aus dem GiftWorks IT-Spendenprogramm sind in Deutschland nur für Non Profit-Organisationen mit einem durchschnittlichen jährlichen Budget bis max. 50.000 US-Dollar erhältlich, die ihren gemeinnützigen Status durch einen entsprechenden Nachweis des zuständigen Finanzamtes belegen können (z.B. anhand des Freistellungsbescheides oder eines vergleichbaren Nachweises über die Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt).
  2. Eine förderberechtigte Organisation kann durch eine GiftWorks Softwarespende seine Lizenz auf die neueste Version updaten, sofern sie die ursprüngliche Lizenz über Stifter-helfen.de – IT for Nonprofits erhalten hat.
  3. Die Software Spende darf nicht dazu benutzt werden, zusätzliche Nutzer zu einer ursprünglich gekauften GiftWorks Lizenz zu addieren.
  4. Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht, nationaler Herkunft, Behinderung, Rasse, Größe, Religion, sexueller Orientierung oder sozialökonomischen Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren, sind nicht berechtigt am GiftWorks IT-Spendenprogramm teilzunehmen.
  5. Organisationen müssen bereit sein zu bestätigen, dass ihre Organisation aufgrund der oben angeführten Gründe nicht diskriminierend ist.

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Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden

  1. Innerhalb des Finanzjahres (1. Juli - 30. Juni) kann eine Organisation im Rahmen einer Lieferung maximal ein Produkt erhalten.
  2. IT-Spenden werden gemäß der Förderrichtlinien nur an förderberechtigte Organisationen, nicht an Einzelpersonen, geliefert.
  3. Organisationen, die Produkte über das IT-Spendenprogramm erhalten, müssen dazu bereit und in der Lage sein, Informationen für ein Fallbeispiel zur Verfügung zu stellen.
  4. GiftWorks Produkte dürfen nicht weitergegegeben oder weiterverkauft werden.
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