FundraisingBox Förderkriterien

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Produkte aus dem FundraisingBox IT-Spendenprogramm sind in Deutschland nur für Non-Profit-Organisationen (NPO) erhältlich, die ihren gemeinnützigen Status durch einen entsprechenden Nachweis des zuständigen Finanzamtes belegen können (z.B. anhand des Freistellungsbescheides oder eines vergleichbaren Nachweises über die Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt).

IT-Spenden werden gemäß der Förderrichtlinien nur an förderberechtigte Non-Profit-Organisationen, nicht an Einzelpersonen geliefert.

Im Rahmen des FundraisingBox IT-Spendenprogramms sind Organisationen förderberechtigt, wenn sie folgenden Tätigkeiten nachgehen: Vereine und andere juristische Non-Profit-Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit haben und mit einem der folgenden Ziele auf Non-Profit-Basis arbeiten:

  1. Armutsbekämpfung und Soforthilfen für Arme
  2. Förderung der Bildung
  3. Förderung der Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
  4. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen
  5. Förderung der Kultur
  6. Förderung der Natur
  7. Förderung des Sports
  8. Andere gemeinnützige Zwecke, mit dem Ziel das Gemeinwohl zu fördern

Nicht förderberechtigt sind Stiftungen und politische Organisationen.

Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von religiöser Überzeugung, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, Sprache, Größe, Geschlecht, sexueller Orientierung oder sozialökonomischen Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren, können keine IT-Spenden erhalten.