Flip Video

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Förderkriterien

Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden

Förderkriterien

IT-Spenden werden gemäß der Flip Video Richtlinien nur an förderberechtigte Organisationen, nicht an Einzelpersonen geliefert.

Produkte aus dem Flip Video IT-Spendenprogramm sind in Deutschland nur für Non-Profit-Organisationen erhältlich, die ihren gemeinnützigen Status durch einen entsprechenden Nachweis des zuständigen Finanzamtes belegen können (z.B. anhand des Freistellungsbescheides oder eines vergleichbaren Nachweises über die Gemeinnützigkeit).

Die folgenden Organisationen sind nicht berechtigt Produktspenden von Flip Video IT-Spenden zu erhalten: Schulen, Hilfsorganisationen für Studenten, Versicherungen und Planungsorganisationen im Gesundheitsbereich, wissenschaftliche Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsverbände bzw. -vereinigungen ohne gemeinnützige Ziele oder Aktivitäten, landwirtschaftliche Organisationen, Gewerkschaften und ähnliche Mitgliedsorganisationen, Politische Organisationen (z.B. Parteien) und Interessensverbände.

Religiöse Organisationen, die nicht als gemeinnützig eingetragen sind und keine säkularen Dienste oder ein säkulares Projekt für die Gemeinschaft darstellen. Säkularer Dienst bedeutet, dass die angebotenen Leistungen allen Menschen, unabhängig von deren religiösen Überzeugungen, angeboten werden und ohne dass eine bestimmte Glaubensrichtung propagiert wird.

Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von religiöser Überzeugung, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, Sprache, Größe, Geschlecht, sexueller Orientierung oder sozialökonomischen Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren, können keine IT-Spenden erhalten.

Um Flip Video Spenden zu erhalten, müssen Organisationen müssen bereit und in der Lage sein zu bestätigen, dass sie in Ihrer Arbeit nicht diskriminieren.

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Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden

Förderberechtigte Organisationen können bis zu fünf Produktbündel (à sechs Videokameras) pro Fiskaljahr (1. Juli – 30. Juni) beantragen.

Flip Video Produktspenden dürfen nicht weiterverkauft werden und für Lotterien, Gewinnspiele o.ä. als Bonus oder Give-Away eingesetzt werden.

Organisationen, die IT-Spenden von Flip Video erhalten, müssen bereit und in der Lage sein, im Rahmen eines Fallbeispiels oder einer Referenzangabe Auskunft über den Einsatz der Softwarespenden zu geben.

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