Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
Förderkriterien
Produkte aus dem ELO IT-Spendenprogramm sind in Deutschland nur für Non-Profit-Organisationen (NPO) erhältlich, die ihren gemeinnützigen Status durch einen entsprechenden Nachweis des zuständigen Finanzamtes belegen können (z.B. anhand des Freistellungsbescheides oder eines vergleichbaren Nachweises über die Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt).
ELO Produktspenden dürfen nicht weiterverkauft oder übertragen werden. Ebenfalls dürfen ELO Produktspenden nicht auf Computern installiert werden, die an andere Organisationen oder Individuen abgegeben oder verkauft werden.
Förderberechtigt sind NPOs deren Gesamtbudget weniger als 7,5 Mio. Euro betragen und deren Hauptaktivität in einen der folgenden Bereiche fällt:
- Armutsbekämpfung und Soforthilfen für Arme
- Förderung der Bildung
- Förderung der Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
- Förderung des Kultur- und Denkmalschutzes
- Förderung des Natur- und Umweltschutzes
- Förderung des Sports
- Andere gemeinnützige Zwecke, mit dem Ziel das Gemeinwohl zu fördern
Nicht förderberechtigt sind NPOs, deren Gesamtbudget mehr als 7,5 Mio. Euro beträgt oder deren Hauptaktivität in einen der folgenden Bereiche fällt:
- Öffentliche Schulen und Universitäten
- Öffentliche Bibliotheken
- Politische Organisationen
- Gewerkschaften
- Krankenhäuser
- Alten- und Pflegeheime
- Religiöse Organisationen ohne konfessionsübergreifende Tätigkeiten
Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von religiöser Überzeugung, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, Sprache, Größe, Geschlecht, sexueller Orientierung oder sozialökonomischen Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren, können keine IT-Spenden erhalten.
IT-Spenden werden gemäß der Förderrichtlinien nur an förderberechtigte Organisationen, nicht an Einzelpersonen, geliefert.
Gemeinnützige religiöse Organisationen (Kirchengemeinden, Orden etc.) können IT-Spenden nur dann erhalten, wenn sie soziale Projekte oder Einrichtungen betreuen, in denen gemeinnützige Dienstleistungen für Menschen unabhängig von deren religiösen Überzeugungen angeboten werden und wenn sie keine bestimmte Glaubensrichtung propagieren (Bsp.: Kindergarten, Tafel, soziale Beratungsstelle etc.).
Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
Förderberechtigte Organisationen können folgende IT-Spenden von ELO beantragen:
- bis zu 50 Lizenzen pro Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember) pro förderberechtigter Organisation
- max. 2 Bestellungen pro Kalenderjahr bis zu insgesamt max. 50 Lizenzen
- das Gesamtbudget förderberechtigter NPOs darf max. 7,5 Mio. Euro betragen
- Organisationen, die IT-Spenden von ELO erhalten, müssen bereit und in der Lage sein im Rahmen eines Fallbeispiels oder einer Referenzangabe Auskunft über den Einsatz der Softwarespenden zu geben.
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