Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
IT-Spenden werden gemäß der Förderrichtlinien nur an förderberechtigte Non-Profit-Organisationen, nicht an Einzelpersonen geliefert.
Im Rahmen des Efficient Elements IT-Spendenprogramms sind Organisationen förderberechtigt, wenn sie folgenden Tätigkeiten nachgehen: Vereine, Stiftungen und andere juristische Non-Profit-Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit haben und mit einem der folgenden Ziele auf Non-Profit-Basis arbeiten:
Zusätzlich können folgende Organisationen IT-Spenden beantragen:
Förderberechrigte Organisationen können folgende IT-Spenden von Efficient Elements beantragen:
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- Zwei Efficient Elements Software-Produktbündel pro Fiskaljahr (1. Juli - 30. Juni)
- Efficient Elements Produkte dürfen nicht weitergegeben oder weiterverkauft werden.
- Bestellung und Nutzung unterliegen den Efficient Elements "General Terms and Conditions".
- Organisationen die IT-Spenden von Efficient Elements erhalten, müssen bereit und in der Lage sein im Rahmen eines Fallbeispiels oder einer Referenzangabe Auskunft über den Einsatz der Softwarespenden zu geben.