Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
Förderkriterien
Produkte aus dem CleverReach IT-Spendenprogramm sind in Deutschland nur für Non-Profit-Organisationen (NPO) erhältlich, die ihren gemeinnützigen Status durch einen entsprechenden Nachweis des zuständigen Finanzamtes belegen können (z.B. anhand des Freistellungsbescheides oder eines vergleichbaren Nachweises über die Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt).
CleverReach Produktspenden dürfen nicht weiterverkauft oder übertragen werden.
Förderberechtigt sind NPOs deren Hauptaktivität in einen der folgenden Bereiche fällt:
- Förderung der Jugend- und Altenhilfe
- Förderung der Gesundheitspflege
- Förderung des Kultur- und Denkmalschutzes
- Förderung des Natur- und Umweltschutzes
- Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Förderung der Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
- Förderung des Sports
- Förderung der Religion
- Andere gemeinnützige Zwecke, mit dem Ziel das Gemeinwohl zu fördern
Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von religiöser Überzeugung, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, Sprache, Größe, Geschlecht, sexueller Orientierung oder sozialökonomischen Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren, können keine IT-Spenden erhalten.
IT-Spenden werden gemäß der Förderrichtlinien nur an förderberechtigte Organisationen, nicht an Einzelpersonen, geliefert.
Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
Förderberechtigte Organisationen können folgende IT-Spenden von CleverReach beantragen:
- Eine 24 Monate Lizenz CleverReach [Anm.: max. 1.000 Empfänger/ 4.000 E-Mails pro Monat] je förderberechtigter Organisation pro 24 Monate Zeitraum
- Bestellung und Nutzung von CleverReach unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CleverReach
- Organisationen, die IT-Spenden von CleverReach erhalten, müssen bereit und in der Lage sein, im Rahmen eines Fallbeispiels oder einer Referenzangabe Auskunft über den Einsatz der Softwarespenden zu geben.






