Förderkriterien von SAP Business Objects

Förderkriterien

Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden

 

 

Förderkriterien

IT-Spenden werden gemäß der Förderrichtlinien nur an förderberechtigte Organisationen, nicht an Einzelpersonen geliefert.

Die folgenden Organisationen sind nicht berechtigt, von SAP Business Ojects IT-Spenden zu erhalten:

  • Bildungseinrichtungen (einschließlich K-12 Schulen, Colleges, Universitäten, Schulen und Handelsschulen)
  • Bibliotheken
  • Organisationen, die politischen Parteien oder Kandidaten fördern
  • religiöse Organisationen (mit Ausnahme derjenigen mit säkularer Ausrichtung)
  • Berufsverbände
  • professionelle Sportligen
  • Krankenhäuser oder Krankenhäuser unterstützende Organisationen
  • Pflegeheime
  • Verbände oder Einrichtungen für Gesundheitsdientstleistungen
  • Krankenversicherungen
  • wissenschaftlichen Forschungseinrichtung (ausgenommen sind Einrichtungen, die der Erforschung von Krankheiten oder anderen medizinischen Forschungen nachgehen)
  • Organisationen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, nationaler Herkunft, Behinderung, Rasse, Größe, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung oder sozioökonomischen Hintergrund befürworten, unterstützen oder praktizieren, können keine IT-Spenden erhalten. Um IT-Spenden erhalten zu können, müssen die Organisationen bereit und in der Lage sein zu bestätigen, dass sie in keinem der genannten Bereiche diskriminieren.

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Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden

  • Förderfähige Organisationen können folgende IT-Spenden von SAP Business Objects beantragen:
  • Vier SAP Business Objects Software-Produkte pro Geschäftsjahr (1. Juli - 30. Juni)
  • Diese Spende ist nur für deutsche gemeinnützige Organisationen erhältlich, die den Status ihrer Gemeinnützigkeit durch einen Freistellungsbescheid oder einen vergleichbaren Nachweis über die Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt belegen können. 
  • Das jährliche operative  Budget förderberechtigter Organisationen darf 10 Mio. US-Dollar (≈ 7,0 Mio. Euro) pro Jahr nicht überschreiten.
  • Die Organisationen, die IT-Spenden empfangen, müssen bereit und in der Lage sein, SAP Business Object Informationen über den positiven Einsatz der IT-Spende zum Zwecke der Erstellung von Berichten und Fallstudien zur Verfügung zu stellen.
  • Die Organisationen müssen sich an die Nutzungsbestimmungen von SAP Business Objects Software-Lizenzen, wie in SAP Business Objects Software License and Related Services Agreement ausgeführt, halten. 
  • SAP Business Objects Produkte dürfen nicht weitergegeben oder weiterverkauft werden.
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