Adobe Special Förderkriterien

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Förderkriterien

Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden

Förderkriterien

IT-Spenden werden gemäß der Förderrichtlinien nur an förderberechtigte Non-Profit-Organisationen, nicht an Einzelpersonen geliefert.

Im Rahmen des Adobe Special IT-Spendenprogramms sind Organisationen förderberechtigt, wenn sie folgenden Tätigkeiten nachgehen: Vereine, Stiftungen und andere juristische Non-Profit-Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit haben und mit einem der folgenden Ziele auf Non-Profit-Basis arbeiten:

  1. Armutsbekämpfung und Soforthilfen für Arme
  2. Förderung der Bildung
  3. Förderung der Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
  4. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen
  5. Förderung der Kultur
  6. Förderung der Natur
  7. Förderung des Sports
  8. Andere gemeinnützige Zwecke, mit dem Ziel das Gemeinwohl zu fördern

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Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden

Förderberechtigte Organisationen können folgende IT-Spenden von Adobe beantragen:

  1. Zwei Adobe Software-Produkte pro Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember) in maximal einer Bestellung pro Kalenderjahr.
  2. Adobe Software Produkte dürfen nicht weitergegeben oder weiterverkauft werden.
  3. Organisationen die IT-Spenden von Adobe erhalten, müssen bereit und in der Lage sein im Rahmen eines Fallbeispiels oder einer Referenzangabe Auskunft über den Einsatz der Softwarespenden zu geben.
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