Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
Förderkriterien
IT-Spenden werden gemäß der Förderrichtlinien nur an förderberechtigte Non-Profit-Organisationen, nicht an Einzelpersonen geliefert.
Im Rahmen des Adobe Special IT-Spendenprogramms sind Organisationen förderberechtigt, wenn sie folgenden Tätigkeiten nachgehen: Vereine, Stiftungen und andere juristische Non-Profit-Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit haben und mit einem der folgenden Ziele auf Non-Profit-Basis arbeiten:
- Armutsbekämpfung und Soforthilfen für Arme
- Förderung der Bildung
- Förderung der Sozial- und Wohlfahrtsfürsorge
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen
- Förderung der Kultur
- Förderung der Natur
- Förderung des Sports
- Andere gemeinnützige Zwecke, mit dem Ziel das Gemeinwohl zu fördern
Richtlinien für die Beantragung von IT-Spenden
Förderberechtigte Organisationen können folgende IT-Spenden von Adobe beantragen:
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- Zwei Adobe Software-Produkte pro Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember) in maximal einer Bestellung pro Kalenderjahr.
- Adobe Software Produkte dürfen nicht weitergegeben oder weiterverkauft werden.
- Organisationen die IT-Spenden von Adobe erhalten, müssen bereit und in der Lage sein im Rahmen eines Fallbeispiels oder einer Referenzangabe Auskunft über den Einsatz der Softwarespenden zu geben.







