Grundsätzlich sind Organisationen antragsberechtigt, wenn sie:
- auf unserem IT-Spendenportal registriert sind (siehe unter Registrierung),
- über einen aktuellen Freistellungsbescheid (oder einen gleichwertigen Nachweis) verfügen und diesen
- an Stiftungszentrum.de per E-Mail, Fax oder per Post senden.





